Ergänzende Informationen zur Testnachweispflicht und zu Berechtigungsscheinen

Das Bayerische Familienministerium hat weitere Informationen zur Testnachweispflicht veröffentlicht:
 

Elternbriefe in verschiedenen Sprachen verfügbar
 

"Mit unserem 452. Kita-Newsletter vom 8. Dezember 2021 und unserem 454. Kita-Newsletter vom 15. Dezember 2021 haben wir Sie bereits über die ab dem 10. Januar 2022 geltende Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung informiert. Die Testnachweispflicht gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder, auch diese Kinder können jedoch weiterhin Berechtigungsscheine für eine dreimal wöchentliche Testung erhalten.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien erneut kostenlose Selbsttests in den Apotheken für drei Tests pro Woche für ihre Kinder. Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus unserem Elternbrief vom 21. Dezember 2021, der unter nachfolgendem Link unter „Informationsmaterial zum Download“ in verschiedenen Sprachen verfügbar ist: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
Auch das Formular zu der im 454. Kita-Newsletter beschriebenen Option 2 finden Sie dort inzwischen in verschiedenen Sprachen verlinkt. (..)
 

Aktualisierte Berechtigungsscheine


Das Familienministerium hat die Muster für die Berechtigungsscheine (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) aktualisiert. Die Berechtigungsscheine enthalten nun den Zusatz „Einlösbar zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022“. Zudem findet sich auf der Rückseite der Berechtigungsscheine eine kurze Erläuterung auf Englisch, Türkisch und in Leichter Sprache. Die aktualisierten Berechtigungsscheine können bereits vor dem Jahreswechsel ausgegeben werden, die Einlösung ist jedoch erst ab Januar 2022 möglich.

Im Folgenden informieren wir Sie über das mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) abgestimmte Verteilungsverfahren:

Kindertageseinrichtungen:

  • Pro Kind kann die Einrichtung ab dem 1. Januar 2022 insgesamt vier Berechtigungsscheine im Abstand von drei Wochen ausgeben.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils drei Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind.
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Den anderen Teil sollen die Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgeben.
  • Der zweite, dritte bzw. vierte Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste, zweite bzw. dritte Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde. Die Rückgabe der Berechtigungsscheine aus dem Jahr 2021 spielt hierfür keine Rolle.

In Kinderbetreuungseinrichtungen, die an den PCR-Pooltests teilnehmen, werden keine Berechtigungsscheine ausgegeben.

Nicht-teilnehmende Familien müssen selbst für ihre Tests sorgen.

Ansprechpartner
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Rita Baßler09161 8839189

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