Aktuelle Infos zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Das Bayerische Familienministerium weist in seinem aktuellen Newsletter auf Vorgaben bei Erkrankung an COVID-19 hin:

Bei Erkrankungen an COVID-19 gelten die allgemeinen Vorgaben. Es bestehen also keine Sonderregelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung.

Und zum Umgang mit Krankheitssymptomen:

"Insbesondere besteht auch künftig keine Testnachweispflicht für Kinder oder Beschäftigte mit Krankheitssymptomen.

Es gilt weiterhin die Empfehlung:
•    Kranke Kinder oder Beschäftigte bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
•    Kinder oder Beschäftigte mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.

Es gelten dazu weiterhin die Empfehlungen des 486. Newsletters."

 

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