Aktuelle Infos zum Testkonzept in Kitas und zum Tragen von Masken

Das Bayerische Familienministerium informiert in seinem aktuellen Newsletter unter anderem über die Fortsetzung des Testkonzepts bis 30. April 2022: 

"Das bisherige Testkonzept in der Kindertagesbetreuung wird für Kinder und Beschäftigte unverändert bis zum 30. April 2022 fortgesetzt. Ab 1. Mai 2022 enden die Testnachweispflicht für Kinder und Beschäftigte und das Testangebot durch den Freistaat Bayern in der Kindertagesbetreuung.
 
Aktualisierte Berechtigungsscheine
Das Familienministerium hat die Muster für die Berechtigungsscheine (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) für die reguläre Testung und für die intensivierte Testung aktualisiert. Die Berechtigungsscheine enthalten nun den Zusatz „Einlösbar zwischen dem 5. April 2022 und dem 29. April 2022“ und berechtigen einmalig zum Bezug von zehn Selbsttest-Kits. (..)

Sollte der fünfte Berechtigungsschein durch eine Kindertageseinrichtung nicht an die Erziehungsberechtigten herausgegeben worden sein, so kann die jeweilige Einrichtung im April einen aktualisierten Berechtigungsschein für zehn Tests ausgeben.(..) Sollte sich nach Angabe der Eltern trotz Ausgabe des fünften Berechtigungsscheins im März oder des aktualisierten Berechtigungsscheins im April ein zusätzlicher Testbedarf ergeben, so können hierfür zusätzlich gesonderte Berechtigungsscheine zum Bezug von zwei Selbsttests ausgegeben werden.

Die aktualisierten Berechtigungsscheine können ab sofort ausgegeben und eingelöst werden. Die Einrichtungen können keine Berechtigungsscheine mit dem Zusatz „Einlösbar zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022“ mehr ausgeben. Bereits ausgegebene, aber noch nicht eingelöste Berechtigungsscheine aus dem letzten Bezugszeitraum können aber weiterhin in den Apotheken eingelöst werden.

Es gilt das bekannte Verteilungsverfahren. (..) Auch die Muster für die gesonderten Berechtigungsscheine für zwei zusätzliche Tests, die im Fall einer täglichen Testung bei einem Infektionsfall notwendig sind, wurden aktualisiert und auf den Gültigkeitszeitraum 5. April 2022 bis 29. April 2022 angepasst. (..)

Ende der Testnachweispflicht ab 1. Mai 2022

Das Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut haben angekündigt, ab dem 1. Mai 2022 die Empfehlungen für Isolation und Quarantäne hinsichtlich des Coronavirus SARS-CoV-2 anzupassen und eine Absonderung nicht mehr verpflichtend vorzusehen.
Vor diesem Hintergrund wird ab dem 1. Mai 2022 die Testnachweispflicht für Kinder, Beschäftigte und externe Personen in der Kindertagesbetreuung entfallen. Es besteht dann auch kein Testangebot des Freistaats Bayern mehr.
Eine Ausnahme dazu bilden die PCR-Pool-Testungen, die noch bis zum 31. August 2022 förderfähig sind. Der Gültigkeitszeitraum der Förderrichtlinie sollte den Einrichtungen die entsprechende Planungssicherheit geben. Deshalb erfolgt hier keine Anpassung auf das Ende der Testungen ab 1. Mai 2022.

Sobald uns weitere Informationen zu den künftigen Vorgaben zu Quarantäne und Isolation vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren."
 

Aktuelle Regelungen zum Tragen von Masken in unseren AWO Kitas

Die Regelungen zum Tragen von Masken für externe Personen werden in den Kitas des AWO Bezirksverbands Ober- und Mittelfranken einrichtungsindividuell getroffen und sind abhängig von der spezifischen Situation vor Ort. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Einrichtungsleitung.

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